Hausarztprogramm
Eine feste Anlaufstelle für Ihre Gesundheit. Die Teilnahme ist freiwillig.
Was die HZV bedeutet
Im Hausarztprogramm ist Ihre Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle. Wir führen Befunde zusammen, behalten Ihre Medikamente im Blick und koordinieren bei Bedarf die weitere Behandlung.
Wir nehmen am Hausarztprogramm teil. Ob eine Einschreibung bei uns möglich ist, klären wir anhand Ihrer Krankenkasse. Auch ohne Einschreibung können Sie sich weiterhin bei uns behandeln lassen.
Darauf kommt es an
- Sie wenden sich grundsätzlich zuerst an die gewählte Hausarztpraxis. Für fachärztliche Behandlungen ist in der Regel eine Überweisung erforderlich.
- Ausnahmen gelten unter anderem für Augen- und Frauenärzte sowie Kinder- und Jugendärzte. Im Notfall holen Sie unmittelbar Hilfe.
- Die Bindung beträgt grundsätzlich mindestens ein Jahr. Wechsel, Kündigung und weitere Ausnahmen richten sich nach den Teilnahmebedingungen Ihrer Krankenkasse.
- Die Teilnahmeerklärung kann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen widerrufen werden. Beginn und Ablauf erläutert die Belehrung Ihrer Kasse.
Grundlage: § 73b SGB V. Maßgeblich sind die für Sie geltenden Teilnahmeunterlagen.
So klären wir Ihre Teilnahme
Krankenkasse nennen
Sprechen Sie uns an der Anmeldung an oder rufen Sie an.
Bedingungen besprechen
Wir prüfen Teilnahme, Bindung und gegebenenfalls einen Wechsel aus einer anderen Praxis.
Beginn bestätigen lassen
Unterschreiben Sie erst nach der Aufklärung. Die Krankenkasse bestätigt, ab wann Ihre Teilnahme gilt.